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SEU@ÖGD in Bayern

Vorgehen:

Keine Detailinformationen zu der Untersuchung gefunden:

  • Aufnahme zum LGL telefonisch und schriftlich erfolgt


Einholen relevanter Informationen:

  • Technische Infrastruktur/ Hosting etc. … @a user → Checkliste o. Ä.

  • BPMN bzw. Prozessmodell/-Beschreibung der SEU einholen → Für Zustände und Ablauf

    • Mit Ist abgleichen

    • Anpassungen ableiten

  • Interne Kapazitäten und Ansprechpersonen identifizieren

    • Digitalisierungsteam

    • Prozessexpertinnen

    • IT-Abteilung

      • Stakeholder-Matrix (Anspruchsteller, Einfluss) erstellen

  • Untersuchungsdokumente einholen “bayrische Modell”

    • Laut Ralph: Noch nicht die reformierte Untersuchung

      • → Klärung ob man ggf. perspektivisch schon die reformierte Untersuchung mit abbildet/ Unterschiede zur nicht-reformierten Untersuchung erhalten

  • Alle Schreiben einholen

  • Alle Informationen zu den Schulen/Gemeinden/ … einholen

  • Screenshots und Antwortoptionen Untersuchungsoberfläche aus Software oder Papierbogen einholen

Abfrage der Unterlagen:
  • Gelbes Heft (Vorsorgeuntersuchungen)

  • Impfausweis

  • Ausgefüllter Anamnesebogen zur medizinischen Vorgeschichte Ihres Kindes

  • Ausgefüllter Fragebogen zum Alltag Ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung (liegt der Einladung bei)

    • Falls vorhanden: zusätzliche medizinische Unterlagen und Hilfsmittel (zum Beispiel: Arztbriefe, Entwicklungsberichte, Schwerbehindertenausweis, Brille, Hörgeräte)

    • Hals-Nasen-Ohren- bzw. augenärztliche Bescheinigung (sofern bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör-bzw. Sehtest durchgeführt wurde)

    • Kontaktdaten des Kindergartens beziehungsweise von sonstigen betreuenden Personen/ Einrichtungen, wie Ärzt*innen, Therapeut*innen (freiwillige Angaben)

    • Falls Sie und Ihr Kind im Ausland leben, benötigen wir ein aktuelles ärztliches Attest sowie den aktuellen Impfstatus des Kindes.

    • Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach September 2023 außerhalb von München anmelden, benötigen wir eine Kopie der Anmeldung am neuen Wohnsitz.

Beschreibung

Wenn Ihr Kind im September 2025 zum ersten Mal in die Schule gehen soll, muss es zur Gesundheitsuntersuchung in das Gesundheitsreferat kommen.

Ein Video zu unserer Gesundheitsuntersuchung finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.

Die reformierte Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung (rSEU) findet im vorletzten Kindergartenjahr statt. Für Ihr Kind ist dies zwischen September 2023 und Juli 2024. Ihr Kind wird nicht früher eingeschult.

Die Untersuchung beginnt für alle Kinder mit einem etwa 60-minütigen Screening durch eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekraft (GKKP). Dies beinhaltet:

  • die Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und der bisherigen Entwicklung des Kindes

  • die Durchsicht des gelben Heftes und des Impfausweises

  • einen Hör- und Sehtest

  • die Messung von Körpergröße, -gewicht und Kopfumfang

  • die Erfassung der sprachlichen Entwicklung

  • standardisierte, spielerische Tests zu Vorläuferfähigkeiten des Schreibens, Lesens und Rechnens

  • bei Bedarf eine Impfberatung

Eine ärztliche Untersuchung ergänzend zum Screening ist in folgenden Fällen verpflichtend:

  • Wenn kein Nachweis über die letzte Vorsorgeuntersuchung (U8 bzw. U9) vorliegt.

  • Wenn im Screening Hinweise auf gesundheitliche Probleme oder Besonderheiten in der kindlichen Entwicklung festgestellt werden.

  • Auf Wunsch der Eltern (zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen des Kindes).

Falls in der ärztlichen Untersuchung die Indikation zu einer Wiederholungsuntersuchung gestellt wird, findet diese im Jahr vor der Einschulung statt. Die Teilnahme daran ist ebenfalls verpflichtend.

Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung für Ihr Kind. Diese Bescheinigung muss der Schule bis zum Schulbeginn vorgelegt werden.

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